Mindestabstand zwischen Spielhallen: Tuttlinger SPD befürwortet geplantes Glücksspielgesetz

Veröffentlicht am 03.08.2012 in Partei

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Die Tuttlinger SPD begrüßt den kürzlich von Innenminister Reinhold Gall vorgelegten Entwurf für ein Landesglücksspielgesetz. Das geplante Gesetz umfasst unter anderem genaue Regelungen für den Betrieb von Spielhallen. „Mit dem Gesetz erhalten die Kommunen endlich konkrete Vorschriften zur Erteilung von Konzessionen für Spielhallen. Dies wird auch helfen, die Spielhallenflut in Tuttlingen einzudämmen“, kommentiert der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Fabian Rothfuss den Gesetzentwurf.

Das Gesetz sieht vor, dass es zukünftig 500 Meter Mindestabstand zwischen den einzelnen Spielhallen geben muss und Spielhallen zwischen 0 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Die Betreiber müssen ein Sozialkonzept zur Bekämpfung von Spielsucht vorlegen. Außerdem sollen Spielhallen 500 Meter Abstand zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie zum Beispiel Schulen, einhalten. Automatenspiel könne zu gefährlichem Spielverhalten führen und berge somit ein großes Suchtpotential. Nach Angaben des Innenministeriums habe sich bis 2010 die Zahl der landesweit in Spielhallen aufgestellten Automaten innerhalb von vier Jahren auf 12.600 verdoppelt. Dies sei auch in Tuttlingen mit der Eröffnung vieler Spielhallen, insbesondere im Bereich der Innenstadt, spürbar geworden. „Darüber hinaus tragen Spielhallen überhaupt nicht zu einer attraktiven Innenstadt bei“, so Rothfuss. Der Automatenverband hat Widerstand gegen die Pläne der Landesregierung angekündigt. Da bestehende Spielhallen aber bis 2017 Bestandsschutz genießen sollen, sehe man die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber hinreichend berücksichtigt, so die Tuttlinger SPD.

 

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